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Die guten Seiten der DSGVO

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Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO mag negative Effekte haben, Aufwand bereiten, bringt aber dennoch viel Positives – vor allem für die Nutzer – mit sich, was im Moment bedauerlicherweise eher in den Hintergrund tritt:

  • Vor Datenerfassung muss Einwilligung erfolgen
    → Vielleicht denken die Nutzer mal darüber nach, was sie da wem an Daten offen legen. Und die Anbieter scheuen vielleicht die mit der Speicherung von nicht zwingend notwendigen Daten verbundenen Aufklärungsaufwand und lassen die Speicherei gleich bleiben.
  • Löschung und / oder Exportieren von Personen-gebundenen Daten verpflichtend
  • Verbesserte Einheitlichkeit in Europa, digitale Differenzen innerhalb Europas werden abgebaut
    • Services aus der EU können problemloser benutzt werden
    • Datenschutzverletzungen aus anderen EU-Ländern können leichter belangt werden – Irland hatte beispielsweise bisher einen wesentlich laxeren Datenschutz als in Deutschland.
      Fraglich ist allerdings, wie die die EU-Datenschutzbehörden ausgestattet sind.
  • Datenschutzerklärungen müssen verständlicher sein, ggf. auch in Stufen:
    Icons als grobe Erläuterung, Zusammenfassung als nächste feinere und dann zuletzt die ausführliche Datenschutzerklärung
  • Das Kopplungsverbot

Es bleibt nur zu hoffen, dass die DSGVO den tatsächlich Datenschutz verbessert und nicht einfach nur zu längeren und noch unverständlicheren Datenschutzerklärungen führt. Bisher wurde ja eher auf der DSGVO herumgeschimpft.


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